Wissen
Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden, sowie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe und Fristen.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie berücksichtigen nicht die Umstände des Einzelfalls und ersetzen keine Beratung. Für Entscheidungen im konkreten Fall sprechen Sie uns bitte an.
Fristen im Steuerjahr
Monatlich
Monatlich
Umsatzsteuer-Voranmeldung
bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
Lohnsteueranmeldung
bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums
Sozialversicherungsbeiträge
Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, Beitragsnachweis zwei Arbeitstage zuvor
Vierteljährlich
Vierteljährlich
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei vierteljährlichem Meldezeitraum
Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Vorauszahlungen auf Gewerbesteuer
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Zusammenfassende Meldung
vierteljährlich, bei größerem Umfang innergemeinschaftlicher Lieferungen monatlich; jeweils bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums
Jährlich
Jährlich
Jahressteuererklärungen
bei Erstellung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist erheblich gegenüber der Regelfrist zum 31. Juli des Folgejahres
Jahresabschluss
Aufstellung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschlussstichtag, bei kleinen Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten
Offenlegung
grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag
Lohnsteuerbescheinigungen
Übermittlung bis Ende Februar des Folgejahres
Die genauen Termine verschieben sich, wenn eine Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Wir überwachen die für Sie geltenden Fristen laufend.
Häufig gestellte Fragen
Nützliches
Amtliche Portale und Formulare, die im Alltag mit Finanzamt und Register immer wieder gebraucht werden.
- ELSTERSteuererklärungen, Voranmeldungen und Anträge elektronisch an das Finanzamt übermitteln.elster.de
- Formulare der FinanzverwaltungAmtliche Vordrucke der Bundesfinanzverwaltung zum Ausfüllen und Herunterladen.formulare-bfinv.de
- Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerBeantragen und ausländische Nummern bestätigen lassen, beim Bundeszentralamt für Steuern.bzst.de
- HandelsregisterRegisterauszüge und eingereichte Dokumente von Unternehmen abrufen.handelsregister.de
- UnternehmensregisterJahresabschlüsse offenlegen und veröffentlichte Abschlüsse einsehen.unternehmensregister.de
- SteuerberatervergütungsverordnungDer Gesetzestext, nach dem wir unsere Tätigkeit abrechnen.gesetze-im-internet.de
Glossar
Die Begriffe, die in Auswertungen, Bescheiden und Gesprächen am häufigsten vorkommen, in einem Satz erklärt.
- Abschreibung (AfA)
- Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
- Anlagevermögen
- Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, etwa Gebäude, Maschinen oder Beteiligungen.
- Betriebsausgaben
- Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
- Betriebsprüfung
- Außenprüfung durch das Finanzamt zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens.
- Betriebsstätte
- Feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ausgeübt wird; begründet eine Steuerpflicht am Ort der Einrichtung.
- BWA
- Betriebswirtschaftliche Auswertung; monatliche Übersicht über Erlöse, Kosten und vorläufiges Ergebnis.
- Dauerfristverlängerung
- Verschiebung der Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat, bei monatlicher Abgabe gegen Sondervorauszahlung.
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Zwischenstaatlicher Vertrag, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Vereinfachte Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
- Erbersatzsteuer
- Ersatz für die Erbschaftsteuer bei Familienstiftungen, die in festen Zeitabständen anfällt.
- Familienstiftung
- Stiftung, die überwiegend den Interessen einer oder mehrerer Familien dient.
- Gemeinnützigkeit
- Steuerbegünstigung für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
- Gewerbesteuer
- Von den Gemeinden erhobene Steuer auf den Gewerbeertrag; die Höhe hängt vom örtlichen Hebesatz ab.
- GoBD
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form.
- Handels- und Steuerbilanz
- Abschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften gegenüber dem nach steuerlichen Vorschriften korrigierten Abschluss.
- IFRS
- Internationale Rechnungslegungsstandards, häufig Grundlage des Konzernreportings ausländischer Muttergesellschaften.
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat; unter Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
- Investitionsabzugsbetrag
- Vorgezogene Gewinnminderung für geplante Investitionen kleinerer Betriebe.
- Körperschaftsteuer
- Steuer auf das Einkommen juristischer Personen, insbesondere von Kapitalgesellschaften.
- Latente Steuern
- Steuerabgrenzung für Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen.
- Organschaft
- Steuerliche Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer Einheit.
- Quellensteuer
- An der Quelle einbehaltene Steuer, etwa auf Dividenden oder Lizenzgebühren ins Ausland.
- Reverse-Charge-Verfahren
- Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger.
- Rückstellung
- Passivposten für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten.
- Soll- und Istversteuerung
- Umsatzbesteuerung nach vereinbarten gegenüber nach vereinnahmten Entgelten.
- Steuerbescheid
- Verwaltungsakt, mit dem die Steuer festgesetzt wird; anfechtbar innerhalb eines Monats.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Kennnummer für die Abwicklung innergemeinschaftlicher Umsätze.
- Verrechnungspreise
- Preise für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen; müssen einem Fremdvergleich standhalten.
- Vorsteuer
- Die einem Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die es von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann.
- Vorweggenommene Erbfolge
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, um die spätere Erbfolge zu gestalten.
- Zusammenfassende Meldung
- Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern.