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Vermögen und Nachfolge

Stiftungsberatung

Eine Stiftung verselbstständigt Vermögen. Sie löst es von einer Person und bindet es an einen Zweck: dauerhaft, unabhängig von Erbfolge, Scheidung oder Insolvenz des Stifters. Das macht sie zu einem der wirksamsten Instrumente der Vermögenssicherung im deutschen Recht. Und zu einem der anspruchsvollsten.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie berücksichtigen nicht die Umstände des Einzelfalls und ersetzen keine Beratung. Die rechtliche Gestaltung einer Stiftung übernehmen kooperierende Rechtsanwälte und Notare; wir begleiten sie steuerlich.

Wann eine Stiftung sinnvoll ist

Nicht jedes Vermögen gehört in eine Stiftung. Sinnvoll wird sie typischerweise dann, wenn eines dieser Motive im Vordergrund steht:

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Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung

Familienstiftung

Dient überwiegend privaten Interessen

Zweck
Sie dient überwiegend privaten Interessen: der Versorgung von Familienangehörigen und dem Erhalt des Vermögens.
Ertragsteuer
Sie ist nicht steuerbefreit; ihre Erträge bleiben steuerpflichtig.
Mittelverwendung
Dafür bietet sie größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Frage, wer wann was bekommt.
Steuerliche Besonderheit
Sie unterliegt zusätzlich der Erbersatzsteuer, die den Generationenwechsel in festen Abständen nachbildet.

Gemeinnützige Stiftung

Verfolgt steuerbegünstigte Zwecke

Zweck
Sie verfolgt steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, nicht die privaten Interessen des Stifters.
Ertragsteuer
Im Gegenzug ist sie weitgehend von der Ertragsbesteuerung befreit.
Mittelverwendung
Der Preis dafür ist Bindung: Mittel dürfen ausschließlich für den Satzungszweck verwendet werden, und die Vorgaben der Abgabenordnung gelten dauerhaft.
Steuerliche Besonderheit
Zuwendungen an die Stiftung sind für den Stifter in erheblichem Umfang abzugsfähig.

Mischformen sind möglich. In der Praxis lässt sich vieles kombinieren, etwa eine gemeinnützige Stiftung mit begrenzter Versorgung von Angehörigen. Welche Konstruktion trägt, hängt vom Vermögen, der Familiensituation und den Zielen ab.

Wie eine Stiftungsgründung abläuft

  1. 01

    Zielklärung

    Was soll die Stiftung leisten, wen soll sie begünstigen, welches Vermögen ist vorhanden? Am Anfang steht keine steuerliche, sondern eine unternehmerische und familiäre Frage.

  2. 02

    Konzeption

    Rechtsform, Zweck, Begünstigtenkreis und Vermögensausstattung werden festgelegt. Parallel wird durchgerechnet, welche steuerlichen Folgen die Übertragung auslöst und ob Begünstigungen greifen.

  3. 03

    Satzung und Anerkennung

    Wir begleiten die Satzung steuerlich und stimmen sie mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt ab. Bei gemeinnützigen Stiftungen wird die Satzungsmäßigkeit vorab gesondert festgestellt.

  4. 04

    Vermögensübertragung

    Das Stiftungsvermögen wird übertragen. Bei Unternehmensanteilen und Immobilien ist das der steuerlich sensibelste Schritt.

Laufende Betreuung

Buchführung, Jahresrechnung, Steuererklärungen, Mittelverwendungsrechnung und der Nachweis gegenüber Finanzamt und Aufsicht. Eine Stiftung ist keine einmalige Gründung, sondern eine dauerhafte Aufgabe.

Zertifizierung

Kyrill Seitz ist seit 2025 zertifizierter Stiftungsberater; die Zertifizierung hat die Friedrich-Schiller-Universität Jena verliehen. Sie ist keine Fachberater-Bezeichnung der Steuerberaterkammer. Die Zertifizierung setzt eine gesonderte Ausbildung in Stiftungsrecht, Stiftungssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht voraus und ergänzt die Tätigkeit als Steuerberater.

Erstgespräch

Sprechen wir über Ihre Situation

Ob eine Stiftung trägt, zeigt sich erst am konkreten Vermögen. Das Kennenlerngespräch dient der Bestandsaufnahme und ist unverbindlich; eine steuerliche Beratung im Einzelfall rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab.

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